Polizei Hessen setzt auf Social-Media-Influencer für Nachwuchswerbung

10.03.2026


Seit mehr als einem Jahr sind fünf hessische Polizei-Influencer offiziell auf Instagram aktiv, um Einblicke in die Polizeiarbeit und das Privatleben von Beamten zu geben. Die vier Polizisten und eine Studentin, Sarah, Serhat, Paula, Chris und Selina, posten unter dem Auftrag der Polizei Hessen und haben mit ihren Videos ein breites Publikum erreicht. Innenminister Roman Poseck (CDU) betonte, dass die Influencer "der Uniform ein Gesicht" geben und in einer Zeit, in der radikale Kräfte Vertrauen in staatliche Institutionen untergraben wollen, transparente Kommunikation besonders wichtig sei.

Die Inhalte der Corporate Influencer wurden in den vergangenen 90 Tagen 36 Millionen Mal aufgerufen, was den Erfolg der Initiative unterstreicht. Das Projekt zielt darauf ab, Werbung für Nachwuchs-Polizisten zu machen, Polizeiarbeit näher an die Menschen heranzuführen und die Social-Media-Präsenz der Behörde auszubauen. Seit Februar 2025 bespielen die fünf Cop-Influencer offizielle Instagram-Kanäle der Polizei Hessen und zeigen damit einen modernen Ansatz in der Öffentlichkeitsarbeit.

Besonders erfolgreich ist Polizeihauptkommissar Chris, der mit rund 65.000 Followern die höchste Reichweite unter den Influencern aufweist. Als Fahrlehrer und Fahrsicherheitstrainer postet er hauptsächlich Inhalte rund um das Polizeimotorrad, wobei sein bekanntestes Reel, das er mit Kollegin Paula drehte, über 13 Millionen Aufrufe erzielte. Viele weitere Videos von Chris haben mehr als eine Million Klicks, und Kooperationen mit den anderen Cop-Influencern sind bei den Zuschauern besonders beliebt, wie Likes und Views auf seinem Account zeigen.

Polizeikommissarin Paula folgt mit etwa 33.000 Followern auf ihrem Instagram-Kanal und veröffentlicht mehr private Inhalte als Chris, darunter Garde-Auftritte an Fastnacht und Fitnessstudio-Routinen. Sowohl Paula als auch die anderen drei Polizei-Influencer können mehrere Videos vorweisen, die über eine Million Aufrufe haben. Die Initiative demonstriert, wie staatliche Behörden soziale Medien nutzen können, um Vertrauen aufzubauen und junge Menschen für den Polizeidienst zu begeistern, ohne dabei auf traditionelle Kommunikationswege zu setzen.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.