Die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) geht von einem erfolgreichen Bundesparteitag am kommenden Samstag aus. Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim berichtete am Donnerstag in einer Pressekonferenz, dass das Interesse an der Veranstaltung noch nie so groß gewesen sei. Erwartet werden 1.200 bis 1.300 Teilnehmer in der Wiener Messe, was etwa der doppelten Anzahl im Vergleich zum letzten Parteitag entspricht. Seltenheim geht davon aus, dass die meisten Landesparteivorsitzenden anwesend sein werden, mit Ausnahme von Burgenlands Hans Peter Doskozil, der sich entschuldigt hat.
Die Tatsache, dass nur noch vier Landesvorsitzende für die Spitzengremien kandidieren, wertet Seltenheim nicht als Ausdruck fehlender Geschlossenheit. Er betonte, dass Landeschefs auch ohne formelle Funktion im Bund an Sitzungen teilnehmen könnten und dass die Entsendung anderer Vertreter der Bundesländer in Präsidium und Vorstand schon immer üblich gewesen sei. Diese Aussage erfolgte vor dem Hintergrund interner Diskussionen über die Struktur der Parteiführung.
Für Parteichef Andreas Babler erwartet sich der Bundesgeschäftsführer ein "gutes Ergebnis" bei der anstehenden Wiederwahl. Genauere Prognosen wollte Seltenheim nicht abgeben, wobei er scherzhaft anmerkte, für Tipp-Spiele sei er allenfalls bei der Fußball-WM zu haben. Gleichzeitig gestand er ein, dass die derzeitigen Umfrageergebnisse für die SPÖ nicht zufriedenstellend seien. Seltenheim führt dies vor allem auf allgemeine Unzufriedenheit angesichts der diversen Krisen der vergangenen Jahre zurück. Von der Basis habe er die Rückmeldung erhalten, dass die SPÖ geschlossen agieren müsse, um die Erfolge der Regierungsarbeit angemessen darstellen zu können.
Anlass für die Pressekonferenz war eine Bilanz über ein Jahr SPÖ-Regierungsarbeit. Seltenheim gab seiner Partei ein überragendes Zeugnis und verwies auf Maßnahmen wie die soziale gerechte Budgetsanierung, die Dämpfung der Teuerung und die Ankurbelung der Konjunktur. Er betonte, dass diese Erfolge ohne die SPÖ undenkbar gewesen wären. Besonders hervorgehoben wurden Initiativen im Wohnsektor und zur Preisdämpfung. Die Partei positioniert sich damit optimistisch für den anstehenden Parteitag, trotz der aktuellen umfragepolitischen Herausforderungen.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.