
Der Karfreitag gilt in Deutschland als sogenannter stiller Feiertag – doch still ist vor allem die Leinwand. Öffentliche Filmvorführungen stehen an diesem Tag unter besonderen Auflagen, viele Titel sind ohne spezielle Feiertagsfreigabe tabu. Die Regelungen variieren je nach Bundesland, das Grundprinzip ist jedoch ähnlich: Der staatliche Schutz des christlichen Trauer- und Gedenktags schränkt das reguläre Freizeitangebot spürbar ein. Daran entzündet sich seit Jahren Kritik von Verbänden, die eine striktere Trennung von Staat und Kirche fordern.
In Nordrhein-Westfalen hat der Düsseldorfer Aufklärungsdienst diese Auseinandersetzung nun erneut zugespitzt. Der Verein setzte in Düsseldorf per Ausnahmegenehmigung des zuständigen Regierungspräsidenten die Vorführung der Monty-Python-Satire „Das Leben des Brian“ an Karfreitag durch. Der 1979 erschienene Film, der die Zeit Jesu humorvoll aufs Korn nimmt, hat sich zum Symbol im Kampf gegen das Feiertagsrecht entwickelt. Für Vereinsvertreterin Ricarda Hinz ist die Vorstellung weniger Provokation als politisches Statement. In einer Stadt, in der nach Angaben des Vereins die Mehrheit der Bevölkerung keiner christlichen Kirche mehr angehört, sei ein Aufführungsverbot „weder zeitgemäß noch akzeptabel“.
Hinz und Gleichgesinnte sehen in den Verboten einen Eingriff in die individuelle Freizeitgestaltung und eine einseitige Bevorzugung religiöser Normen. Das Zeigen einer Satire am Karfreitag stelle keine Störung der Religionsausübung dar, argumentiert sie. Ihr Leitmotiv bringt Hinz in einem Satz auf den Punkt: „Ich lass dich beten, lass du mich lachen.“ Damit zielt die Initiative weniger auf einzelne Gläubige als auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich trotz gesellschaftlicher Veränderungen seit Jahrzehnten nur punktuell verändert haben.
Kirchliche Stimmen halten dagegen. Der Münchner katholische Pfarrer Rainer Maria Schießler betont die besondere Bedeutung der Kar- und Ostertage für seine Kirche. Er plädiert ebenfalls für gegenseitige Rücksichtnahme, interpretiert diese jedoch anders: Einschränkungen an stillen Feiertagen seien angemessen, weil sie Raum für Besinnung schaffen könnten – auch für Menschen ohne feste Kirchenbindung. Aus seiner Sicht können Tage der Ruhe ein verbindendes Element in einer zunehmend fragmentierten Gesellschaft sein, während „Gewaltfilme oder unpassende Veranstaltungen“ an solchen Terminen nicht in die Zeit passten.
Zwischen diesen Positionen verläuft eine Konfliktlinie, die weit über einen einzelnen Kultfilm hinausreicht. Auf der einen Seite steht der Anspruch religiöser Gemeinschaften auf gesetzlichen Schutz ihrer Feiertage, auf der anderen das Interesse einer säkularer werdenden Bevölkerung an freien, weltlichen Angeboten – auch am Karfreitag. Die Düsseldorfer Ausnahme für „Das Leben des Brian“ zeigt, wie stark Gerichte und Behörden im Einzelfall abwägen müssen. Ob solche Einzelfalllösungen künftig häufiger werden oder den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, die Feiertagsgesetze grundlegend zu überarbeiten, bleibt vorerst offen.

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.