Nationalbank rechnet mit gedämpftem Wachstum durch Iran-Krise

10.03.2026


Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) warnt vor spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen des anhaltenden Iran-Konflikts auf Österreich. Aufgrund gestiegener Energiepreise und hoher Unsicherheit rechnet die Notenbank mit einem geringeren Wirtschaftswachstum und einer höheren Teuerungsrate. OeNB-Gouverneur Martin Kocher betonte jedoch bei einem Pressegespräch am Dienstag in Wien, dass eine Rezession für Österreich oder die Eurozone derzeit ausgeschlossen werden könne.

OeNB-Chefvolkswirt Wolf Heinrich Reuter präsentierte drei mögliche Szenarien für das Jahr 2026. Bleiben die Energiepreise entsprechend den aktuellen Markterwartungen vorübergehend hoch, würde das österreichische Wachstum um 0,25 Prozentpunkte niedriger ausfallen als bisher erwartet, während die Inflation um 0,5 Prozentpunkte steigen würde. Verharren die Preise für Öl und Gas jedoch bis Jahresende auf einem anhaltend hohen Niveau, erwartet die Nationalbank Einbußen beim Wachstum von 0,5 Prozentpunkten und einen Anstieg der Inflation um einen vollen Prozentpunkt. Ein rasches Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen würde die Wirtschaftsleistung und die Preisentwicklung hingegen kaum belasten.

Zur aktuellen Diskussion über mögliche Steuersenkungen auf Treibstoffe zeigte sich Kocher zurückhaltend, da es noch keine konkreten Modelle der Bundesregierung gebe. Eine reine Steuersenkung würde zudem Vielverbraucher bevorzugen. Der OeNB-Gouverneur betonte, man könne sich nicht von der weltweiten Entwicklung abkoppeln, und stellte klar, dass jede Maßnahme entweder Subventionierung aus dem Budget oder Rationierung erfordere. Kocher mahnte zur Besonnenheit bei politischen Eingriffen.

Mit Blick auf die anstehende Zinssitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) in der kommenden Woche unterstrich Kocher die Bedeutung, nicht überhastet zu handeln, sondern genau zu überlegen. Die EZB sei darauf vorbereitet, rasch und klar auf die Situation zu reagieren. Eine aktualisierte, detaillierte Konjunkturprognose wird die OeNB am 24. März vorlegen.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.