Münchner Rathaus: SPD-Bürgermeisterin warnt Grünen vor Selbstläufer-Koalition

30.03.2026


Im Münchner Rathaus deutet sich knapp einen Monat vor Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters Dominik Krause (Grüne) eine Fortsetzung der grün-roten Koalition an. Die dritte Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) stellt sich öffentlich hinter diese Option, betont jedoch, dass ein Bündnis mit den Grünen nicht um jeden Preis zustande kommen werde. Damit markiert die SPD-Frau den Anspruch ihrer Partei, nach der Abwahl von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) nicht lediglich Anhängsel eines von den Grünen geführten Bündnisses zu sein.

Dietl verwies in einem Gespräch mit der Münchner "Abendzeitung" auf mehrere Treffen mit Krause seit dessen Wahl und sprach von einem konstruktiven Austausch. Zugleich räumte sie ein, dass die zurückliegenden sechs Jahre der grün-roten Zusammenarbeit „nicht immer astrein gelaufen“ seien. Die künftige Koalition müsse nun „glaubhaft machen, wie es besser gelingt“, so Dietl. Inhaltliche oder personelle Details nannte sie nicht, machte aber deutlich, dass die SPD aus den Erfahrungen der vergangenen Stadtratsperiode Konsequenzen ziehen will.

Die Grünen waren in den vergangenen sechs Jahren stärkste Kraft im Münchner Stadtrat und regierten bereits mit der SPD – damals noch unter dem SPD-Oberbürgermeister Reiter. Nach seinem deutlichen Sieg in der Stichwahl gegen Reiter hat Krause angekündigt, vorrangig mit dem bisherigen Partner SPD über eine Neuauflage von Grün-Rot zu sprechen. Parallel führt er aber auch Sondierungsgespräche mit der CSU. Dietl unterstrich, die Gespräche mit den Grünen seien kein Selbstläufer: „Wenn wir merken, dass wir nicht vorkommen, dann ist es auch immer eine Option, in die Opposition zu gehen.“

Krause übernimmt das Amt des Oberbürgermeisters zum 1. Mai. Am 11. Mai tritt der neu gewählte Stadtrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen, bis dahin soll die Koalitionsfrage geklärt sein. Der enge Zeitplan erhöht den Druck auf die Verhandlungspartner, eine tragfähige Mehrheit zu organisieren. Wie sich die Machtverhältnisse im Rathaus nach dem Wechsel an der Stadtspitze im Detail verschieben, bleibt offen – klar ist jedoch, dass die SPD trotz des Verlusts des Oberbürgermeisterpostens ihr Gewicht in einer möglichen grün-roten Koalition neu definieren will.

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Secunet plant flexiblere Ausschüttungen zwischen 30 und 50 Prozent des Gewinns

30.03.2026


Secunet Security Networks AG stellt ihre Dividendenpolitik neu auf und rückt die Finanzierung künftigen Wachstums stärker in den Mittelpunkt. Der IT-Sicherheitsanbieter aus Essen will die jährlichen Ausschüttungsvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat an die Hauptversammlung künftig direkt am Konzernergebnis nach Steuern ausrichten. Gleichzeitig wird die Ausschüttungsquote variabel gestaltet und soll abhängig vom jeweiligen Finanzierungsbedarf innerhalb einer Bandbreite von 30 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses liegen.

Die Neuausrichtung soll erstmals auf den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025 angewendet werden. Für die kommende Hauptversammlung plant Secunet eine Dividende von 2,58 Euro je Aktie. Nach Unternehmensangaben entspricht dies rund 50 Prozent des Konzernergebnisses 2025 nach Steuern und damit dem oberen Ende der neu definierten Ausschüttungsbandbreite. Im Vergleich zum Vorjahr fällt die Dividende um 15 Cent niedriger aus.

Nach Darstellung des Unternehmens soll die neue Dividendenpolitik dem Vorstand ermöglichen, zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums flexibler auf die Innenfinanzierungskraft des Konzerns zurückzugreifen. Die variable Ausschüttungsquote soll so ausgestaltet sein, dass sie sowohl künftige Investitions- und Finanzierungsbedarfe berücksichtigt als auch eine Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg sicherstellt.

Der Vorstand von Secunet zeigt sich überzeugt, dass insbesondere die Flexibilisierung der Ausschüttungshöhe eine angemessene Aktionärsbeteiligung bei gleichzeitig solider Kapitalstruktur gewährleistet. Die Anpassung der Dividendenpolitik wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen und im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung veröffentlicht.