Monatlicher Preisanstieg von 0,6 Prozent übertrifft Prognosen

10.03.2026


Die Teuerung in der Schweiz ist im Februar stabil geblieben und verharrte bei einem Anstieg der Verbraucherpreise von 0,1 Prozent im Jahresvergleich. Damit entsprach die Inflation genau dem Wert vom Januar und lag am oberen Ende der Erwartungen von Experten, die mit einer Bandbreite zwischen minus 0,1 und plus 0,1 Prozent gerechnet hatten. Die Statistikbehörde BFS teilte die Daten am Mittwoch in Neuenburg mit.

Innerhalb der verschiedenen Güterkategorien zeigen sich deutliche Unterschiede. Die Inflation bei Inlandgütern liegt weiter klar höher und stieg im Berichtsmonat im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,6 Prozent an. Gleichzeitig verbilligten sich Importgüter im Jahresvergleich um 1,6 Prozent. Die Kerninflation, die frische und saisonale Produkte, Energie und Treibstoffe ausschließt, lag im Februar bei 0,4 Prozent und damit etwas niedriger als im Januar mit 0,5 Prozent.

Im Vergleich zum Vormonat stieg der Landesindex der Konsumentenpreise (CPI) im Februar um 0,6 Prozent auf 100,6 Punkte. Dieser Anstieg fiel höher aus als von Ökonomen erwartet, die eine Spanne zwischen 0,3 und 0,5 Prozent prognostiziert hatten. Laut BFS ist der monatliche Preisanstieg auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, darunter höhere Preise für Wohnungsmieten und im Luftverkehr sowie in der Hotellerie, Parahotellerie und bei Pauschalreisen ins Ausland. Billiger wurden hingegen Beeren sowie Frucht- und Gemüsesäfte.

Erst zu Jahresbeginn hatte das BFS den Landesindex der Konsumentenpreise mit einem neu zusammengesetzten Warenkorb publiziert, um den Index an aktuelle Konsumgewohnheiten und Marktveränderungen anzupassen. Wie der EFG-Ökonom GianLuigi Mandruzzato hervorhebt, blieb die Inflation im Februar zwar niedrig, aber positiv und entsprach damit den jüngsten Prognosen der Schweizerischen Nationalbank für das erste Quartal 2026. Die Teuerung wurde erneut durch die Importpreise gedämpft, was auf den starken Schweizer Franken und die bis Februar niedrigeren Energiepreise zurückzuführen sei.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.