Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Rechte der Opposition im Landtag deutlich gestärkt und der bisherigen Praxis der Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler Grenzen gesetzt. In einem Urteil zum Umgang mit Beweisanträgen in Untersuchungsausschüssen entschieden die Richter, dass die Mehrheit der Opposition Auskünfte nicht ohne Weiteres verweigern darf. Anlass war ein Konflikt im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss zum Nürnberger Zukunftsmuseum, der vor drei Jahren eingerichtet worden war.
In dem Ausschuss, der Fragen rund um Standortwahl und Rahmenbedingungen des Zukunftsmuseums klären sollte, hatten SPD, Grüne und die damals noch im Landtag vertretene FDP weitere Unterlagen angefordert. Konkret ging es unter anderem um Einsicht in die Korrespondenz der Staatsregierung mit dem Bayerischen Obersten Rechnungshof zur Prüfung des Projekts. Die Regierungsfraktionen lehnten die entsprechenden Beweisanträge wiederholt im Ausschuss und später auch im Plenum ab – aus Sicht von CSU und Freien Wählern wären damit Bereiche der internen Willensbildung der Exekutive unzulässig ausgeleuchtet worden.
Der Verfassungsgerichtshof stellte nun fest, dass diese Ablehnung die verfassungsmäßigen Rechte der Oppositionsfraktionen verletzt habe (Az. Vf. 15-IVa-23). Zwar bestätigten die Richter, dass auch Untersuchungsausschüsse nicht den internen Kernbereich der Regierungsarbeit ausforschen dürfen, etwa Kabinettsberatungen. Das parlamentarische Informationsrecht entfalle jedoch nicht automatisch, sobald entsprechende Akten berührt sind. Untersuchungsausschüsse könnten „alle erforderlichen Beweise erheben“, und die Minderheit im Landtag habe ein eigenständiges Recht, Beweise anzufordern. Die Mehrheit dürfe solche Anträge nur ablehnen, wenn sie tragfähig begründe, dass die Grenzen zulässiger Beweiserhebung überschritten würden.
Für die konkrete Auseinandersetzung im Zukunftsmuseums-Ausschuss bleibt das Urteil weitgehend ohne praktische Folgen, weil der zugrunde liegende Konflikt bereits zurückliegt. Der Verfassungsgerichtshof betonte jedoch, mit der Entscheidung solle „auch für die Zukunft der Rechtsfrieden gesichert werden“. Die Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen werten das Urteil als klaren Erfolg und als Korrektur einer aus ihrer Sicht blockierenden Informationspolitik. Zugleich setzt die Entscheidung ein Signal für kommende Untersuchungsausschüsse im Freistaat: Die parlamentarische Minderheit kann sich künftig stärker auf ihre verfassungsrechtlich geschützten Kontrollrechte berufen, während die Regierungsmehrheit ihre Zurückhaltung von Unterlagen präziser begründen muss.

Nordrhein-Westfalens Wirtschaft hat im Jahr 2025 eine leichte Erholung geschafft, während Baden-Württemberg weiter im Rückwärtsgang bleibt. Nach vorläufigen Berechnungen stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in NRW um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, teilte das Statistische Landesamt in Düsseldorf mit. Damit übertraf das bevölkerungsreichste Bundesland sowohl den Bundestrend von 0,2 Prozent als auch frühere Prognosen, die lediglich von einer Stagnation ausgegangen waren. In Baden-Württemberg hingegen schrumpfte die Wirtschaftsleistung im selben Zeitraum preisbereinigt um 0,6 Prozent und markierte damit das dritte Rezessionsjahr in Folge.
Die auseinanderlaufende Entwicklung unterstreicht die unterschiedliche Struktur der beiden Industrieregionen. Im Südwesten, wo die Industrie traditionell einen hohen Anteil an der Wertschöpfung hat, wiegen die Belastungen schwerer: Die Statistiker in Fellbach verzeichnen ein anhaltend schwaches BIP, Wachstum wurde zuletzt 2022 registriert. In NRW gelang es dagegen, Rückgänge in der Industrie durch Zuwächse in den Dienstleistungsbereichen zu kompensieren. Dort war die Bruttowertschöpfung im Produzierenden Gewerbe 2025 preisbereinigt um 1,3 Prozent rückläufig, während die Industrie allein – etwa mit Branchen wie Maschinenbau, Chemie oder Nahrungsmittelproduktion – ein Minus von 1,6 Prozent verbuchte.
Besonders unter Druck stand in NRW das Baugewerbe, dessen Wirtschaftsleistung preisbereinigt um 2,0 Prozent nachgab. Insgesamt entfiel damit nur noch knapp ein Viertel der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes auf das Produzierende Gewerbe. Knapp drei Viertel steuerte der Dienstleistungssektor bei, der um 0,7 Prozent zulegen konnte. Innerhalb dieses Sektors entwickelte sich der Bereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit, private Haushalte mit Hauspersonal“ mit einem Plus von 1,1 Prozent am dynamischsten. Dazu zählen unter anderem öffentliche Verwaltung und Sozialversicherungen.
Die Zahlen verdeutlichen, dass die aktuelle Konjunkturphase in Deutschland stark vom jeweiligen Branchenmix der Länder geprägt ist. Während NRW von einer breit aufgestellten Dienstleistungsökonomie profitiert und damit den Rückgang in der Industrie abfedert, belasten die Industrieschwäche und die anhaltende Konjunkturflaute die südwestdeutsche Wirtschaft stärker. Für die bundesweite Entwicklung bedeutet das ein gemischtes Bild: Einzelne Länder wie Nordrhein-Westfalen ziehen den Durchschnitt leicht nach oben, während Industriestandorte wie Baden-Württemberg mit wiederkehrenden Rezessionsjahren den gesamtdeutschen Aufschwung bremsen.