
In der Auseinandersetzung um strengere Regeln für soziale Netzwerke für Jugendliche hat die Co-Vorsitzende der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt, Nadine Schön, die Politik zu mehr Zurückhaltung beim Tempo gemahnt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission mit 18 Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis solle ihre Arbeit im vereinbarten Rahmen abschließen können, sagte sie dem „Tagesspiegel“. Sie rate der Politik „dringend“, das Gremium in Ruhe arbeiten zu lassen.
Auslöser der Debatte sind Forderungen nach schnellerem Handeln, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Schwesig hatte betont, es wäre wichtig, dass die Expertenkommission früher zu Ergebnissen komme. Schön verwies dagegen auf den zugesagten Zeitraum von knapp einem Jahr für die Erarbeitung der Empfehlungen und forderte „Respekt vor der Zeit und dem Engagement der Fachleute“, die die Aufgabe ehrenamtlich neben anderen Verpflichtungen wahrnähmen.
Inhaltlich geht es der Kommission nach Darstellung Schöns um deutlich mehr als nur die Frage eines möglichen Mindestalters für die Nutzung sozialer Netzwerke. Im Mittelpunkt stünden umfassende Konzepte für Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Die Empfehlungen sollen bis zum Sommer vorliegen und eine Bestandsaufnahme zum Ist-Zustand des Jugendmedienschutzes im Netz einschließen.
Auf den politischen Ruf nach mehr Tempo reagiert das Gremium dennoch mit einem Entgegenkommen: Teile der Ergebnisse sollen früher veröffentlicht werden. Konkret will die Kommission die Bestandsaufnahme sowie konkrete Handlungsempfehlungen vorziehen und beide Bausteine nach Schöns Angaben noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorlegen. Damit versucht das Gremium, den Wunsch nach schneller Orientierung zu bedienen, ohne den ursprünglich vereinbarten Arbeitsrahmen grundlegend zu verändern.

Zum 75. Jahrestag des Bundeskriminalamts (BKA) stellt Präsident Holger Münch die IT-Strategie der Behörde unter das Leitmotiv der digitalen Souveränität. Das Amt wolle vorhandene Daten für Ermittlungen deutlich besser nutzbar machen, ohne sich dabei in die Abhängigkeit einzelner ausländischer IT-Anbieter zu begeben, sagte Münch der Deutschen Presse-Agentur. In einer Zeit, in der Abhängigkeiten gezielt ausgenutzt werden könnten, müsse genauer geprüft werden, welche Produkte man einkauft und welche Fähigkeiten im eigenen Haus aufgebaut werden, so der BKA-Chef.
Im Zentrum steht für Münch nicht nur die Hoheit über die eigenen Daten, sondern auch die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit von Herstellern. Als Risiko nennt er etwa drastische Erhöhungen von Lizenzgebühren. IT-Fachleute verweisen darüber hinaus auf die wachsende Sorge, politischer Druck könne sich eines Tages in Form gesperrter Zugänge zu Daten oder sogar einer Fernabschaltung von Software durch US-Anbieter äußern. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage, wie Ermittlungsbehörden ihre technischen Grundlagen gestalten, an strategischer Bedeutung.
Ein prominentes Beispiel für die Debatte ist der US-Anbieter Palantir. Dessen Analyseplattform "Gotham" wird bereits in mehreren Bundesländern eingesetzt, darunter Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Der Hersteller betont, die Datenhoheit verbleibe vollständig bei den jeweiligen Polizeibehörden. Auf Bundesebene signalisiert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) jedoch nach Darstellung Münchs derzeit kaum Bereitschaft, diese Software für die Bundessicherheitsbehörden zu nutzen. Damit rückt ein eigenständiger Ansatz in den Fokus, der nicht auf eine einzige Komplettlösung setzt.
Münch beschreibt als Zielbild eine IT-Landschaft, die aus verschiedenen Modulen unterschiedlicher Entwickler besteht. Kernstück soll eine Datenintegrationsschicht sein, die das BKA am Markt einkauft. Auf dieser Ebene sollen dann unterschiedliche Analysewerkzeuge laufen – teils bereits vorhandene Systeme, teils Eigenentwicklungen und ergänzend zugekaufte Tools. Erst eine solche Architektur ermögliche es, bislang getrennt vorliegende Informationen aus verschiedenen „Töpfen“ gemeinsam auszuwerten und für operative Ermittlungen nutzbar zu machen. Für die Strafverfolger geht es damit um mehr als reine Effizienzgewinne: Die technische Infrastruktur wird zum zentralen Baustein, um Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Behörde langfristig zu sichern.