
Der designierte Ministerpräsident Cem Özdemir will die künftige grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg mit einem verkleinerten Machtapparat starten. Die Grünen verzichten nach seinen Angaben auf zwei ihnen zustehende Posten und senden damit ein Sparsignal an die eigene Basis und den Koalitionspartner CDU. Özdemir hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs die Zahl der Regierungsämter zu reduzieren – dieses Versprechen will der 60-Jährige nun einlösen.
Konkret wird die Partei auf einen zweiten stellvertretenden Parlamentspräsidenten verzichten, obwohl ihr dieser Posten zustehen würde. „Das werden wir nicht einlösen“, sagte Özdemir vor einer Kreisvorsitzendentagung der Grünen in Stuttgart. Zudem soll ein den Grünen zustehender Staatssekretärsposten im Bauministerium unbesetzt bleiben. Parallel dazu plant die Partei, die Zahl spezieller Beauftragter in der Landesregierung deutlich zu verringern und deren Aufgaben stärker bei den Staatssekretären zu bündeln.
Die Personalentscheidungen werden im Kontext der Neuauflage der Koalition mit der CDU getroffen. Nach längeren Verhandlungen hatten sich beide Parteien am Donnerstag auf eine Fortführung des grün-schwarzen Bündnisses geeinigt. An diesem Samstag informieren Grüne und CDU ihre jeweiligen Parteigremien über das Ergebnis der Gespräche. In der kommenden Woche sollen Parteitage beider Lager den Koalitionsvertrag offiziell bestätigen und damit die Grundlage für die neue Regierungsmannschaft legen.
Innerhalb der Grünen ist der Schritt auch als Geste an die eigene Basis angelegt. Im Wahlkampf hatte die Partei ihrem Spitzenkandidaten weitreichende Freiheit eingeräumt, Kampagne und Programm waren stark auf Özdemir zugeschnitten. Vor der Sitzung der Kreisvorstände betonte er, er wolle sich ausdrücklich dafür bedanken, dass die Partei seinen Vorstellungen im Wahlkampf gefolgt sei. Mit dem angekündigten Verzicht auf zusätzliche Spitzenämter unterstreicht Özdemir nun den Anspruch, den Regierungsapparat schlanker zu organisieren und zugleich den innerparteilichen Rückhalt zu festigen.

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.