Hubig plant schärfere Regeln für Schöffen – Berlin will Justiz vor Extremisten schützen

15.06.2026


Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Auswahl ehrenamtlicher Richter in Deutschland deutlich strenger regeln. Hintergrund sind Hinweise auf Versuche rechtsextremer Akteure, über das Schöffenamt Einfluss auf die Justiz zu gewinnen. Rechtsextremismus sei „die größte Gefahr für unsere Demokratie“, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Rechtsstaat müsse für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten gestärkt werden.

Im Bundesjustizministerium entsteht nach ihren Angaben derzeit ein Gesetzentwurf, der die Anforderungen an die Verfassungstreue von Schöffen sowie das Verfahren ihrer Wahl präzisieren soll. Wer für die Justiz arbeite, müsse „mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen“, betonte Hubig. Es gebe Hinweise, dass sich zunehmend Personen um das Ehrenamt bewerben, die diese Grundlage nicht teilen. Künftig solle gesetzlich klargestellt werden, dass nur verfassungstreue Bewerberinnen und Bewerber zum Zug kommen.

Bereits in der vorherigen Legislaturperiode war bekannt geworden, dass bundesweit zehntausende Schöffen fehlten und es an geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten mangelte. Rechte Netzwerke hätten ihre Anhänger nach damaligen Berichten dazu aufgerufen, diese Lücken gezielt zu besetzen. Kontrollen der politischen Einstellung oder Verfassungstreue finden bislang kaum statt. Hubigs Vorstoß zielt darauf, diese Lücke zu schließen, ohne das ehrenamtliche Engagement insgesamt auszubremsen.

Besorgt zeigt sich die Ministerin zudem über politische Entwicklungen in einzelnen Bundesländern. In Thüringen sieht sie den Rechtsstaat dadurch unter Druck, dass die Wahl von Verfassungsrichtern blockiert werde. Ihr Haus wolle „bald einen Regelungsvorschlag“ vorlegen, um die Folgen solcher Blockaden zu mindern und die Handlungsfähigkeit der Justiz zu sichern. Zugleich bereitet Hubig der starke Zuspruch für die als rechtsextremistisch eingestufte AfD in Sachsen-Anhalt Sorgen. Die Auseinandersetzung mit der Partei wolle sie politisch führen und zugleich das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats stärken.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.