EU-Verträge und Ständemehr: Juristen, Historiker und Politologen liefern Munition für Parlamentsdebatte

30.03.2026


Die Frage, nach welchen Spielregeln die Schweiz über das neue Vertragspaket «Bilaterale III» mit der EU abstimmen soll, entwickelt sich zum zentralen Konflikt der Europapolitik. Im Fokus steht nicht der Inhalt der Abkommen, sondern das Verfahren: Reicht ein einfaches Volksmehr, oder braucht es zusätzlich das Ständemehr, also die Zustimmung der Mehrheit der Kantone? In einem selten öffentlich geführten Hearing der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) legten fünf Fachleute aus Rechtswissenschaft, Geschichte und Politologie offen, wie grundlegend diese Entscheidung in die Architektur der Schweizer Demokratie eingreift.

Ausgangspunkt ist die Einschätzung des Bundesrats. Er hat seine Botschaft zu den EU-Verträgen vor zwei Wochen verabschiedet und sich – gestützt auf ein früheres Gutachten des Bundesamts für Justiz – gegen ein obligatorisches Referendum ausgesprochen. Formell handle es sich nicht um einen Beitritt zu einer supranationalen Organisation, wie ihn die Bundesverfassung für ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr klar vorsieht. Aussenminister Ignazio Cassis räumte zugleich ein, dass hinter dem Entscheid auch taktische Überlegungen stehen: Das Erfordernis eines doppelten Mehrs würde die Hürden für ein Ja deutlich erhöhen. Eine aktuelle Sotomo-Umfrage zeigt, dass eine Mehrheit der Befragten ein reines Volksmehr als fairer empfindet als das Ständemehr.

In der Anhörung prallten verfassungsrechtliche und politische Argumente aufeinander. Der Zürcher Staatsrechtler Andreas Glaser plädierte für die Unterstellung der Bilateralen III unter ein obligatorisches Referendum, weil die Tragweite des Vertragspakets nach seiner Einschätzung ein Ständemehr rechtfertige. Demgegenüber stellte sich die Freiburger Europarechtlerin Astrid Epiney gegen ein solches Vorgehen; der St. Galler Verfassungsrechtler Stefan Schmid positionierte sich zwischen den Polen. Befürworter eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sprechen von einer Konstruktion «sui generis»: Das Parlament könnte ein Vertragswerk mit potenziell verfassungsnahen Auswirkungen freiwillig an die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone knüpfen – ob dies für Bilaterale III sachlich begründbar ist, bleibt jedoch umstritten.

Hinter der juristischen Debatte verbirgt sich ein machtpolitischer Konflikt darüber, wer in der Schweiz letztlich den Ton angibt. Politologe Adrian Vatter verwies auf Analysen seines Kollegen Sean Müller zu den zehn Abstimmungen, in denen das Ständemehr das Volksmehr überstimmt hat. Demnach profitieren insbesondere Männer, ältere Stimmberechtigte und kleinere deutschschweizerische Landkantone von der kantonalen Gewichtung. Systematisch benachteiligt werden grosse, urbane und stark wachsende Kantone, die Romandie, das Tessin, die Nordwestschweiz, Frauen sowie die unter 40-Jährigen. Städte verloren in diesen Fällen durchwegs; die Romandie wurde siebenmal, das Tessin neunmal überstimmt. Die SPK-S unter Führung von Präsidentin Heidi Z'graggen will ihre Entscheide erst später fällen – die nun öffentlich dokumentierten Bruchlinien zwischen Föderalismus, Mehrheitsprinzip und politischer Repräsentation dürften die anstehende Parlamentsdebatte jedoch prägen.

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Behörde droht mit Zwangsgeldern, weil 20-Prozentquote bei Smart Metern verfehlt wird

30.03.2026


Die Bundesnetzagentur verschärft den Kurs beim Ausbau intelligenter Stromzähler und hat 77 Verfahren gegen Stromnetzbetreiber eingeleitet, die die gesetzlich vorgeschriebene Quote nicht erreicht haben. Nach Angaben der Behörde in Bonn geht es um die 20-Prozentvorgabe für den Einbau sogenannter Smart Meter, die für den laufenden Rollout festgelegt wurde. Die betroffenen Unternehmen haben nun Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, bevor Zwangsgelder verhängt werden.

Behördenpräsident Klaus Müller betont die zentrale Rolle der digitalen Messtechnik für die Modernisierung des Stromsystems. Viele Unternehmen erfüllten die gesetzlichen Ausbauziele bislang nicht, heißt es. In einem ersten Schritt richtet sich der Fokus der Aufsicht insbesondere auf jene Netzbetreiber, die mit dem Rollout noch gar nicht begonnen haben. Mit den eingeleiteten Verfahren will die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Ausbauziele über finanzielle Sanktionen durchsetzen.

Smart Meter erfassen den Stromverbrauch in kurzen Intervallen und übermitteln die Messdaten automatisiert an Netzbetreiber und Energielieferanten. Das soll Haushalten helfen, ihren Verbrauch besser zu verstehen und zeitlich zu verschieben, etwa in Stunden mit günstigeren Tarifen. Für Netzbetreiber liefern die Daten die Grundlage, Netze effizienter zu steuern und Engpässe zu vermeiden. Die Technologie gilt als ein Baustein der Digitalisierung des Stromsystems und als wichtiges Instrument für die Umsetzung der Energiewende.

Die angekündigten Zwangsgelder sollen sich nach Angaben der Behörde an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen orientieren und verhältnismäßig ausfallen. Vor allem kleinere und mittelgroße Netzbetreiber tun sich demnach schwer, die geforderte Quote zu erreichen. Mit den Verfahren erhöht die Bundesnetzagentur den Druck, den Rollout intelligenter Stromzähler zu beschleunigen und die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.