Ermittlungen nach Brandkatastrophe in Crans-Montana ausgeweitet

10.03.2026


Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat die strafrechtlichen Ermittlungen zum verheerenden Bar-Brand in Crans-Montana ausgeweitet. Am 5. März 2026 wurden fünf weitere Personen unter Untersuchung gestellt, wodurch sich die Gesamtzahl der Beschuldigten auf neun erhöht. Unter den neu hinzugekommenen Verdächtigen befindet sich der Gemeindepräsident von Crans-Montana, Nicolas Féraud, der seit 2017 im Amt ist und zuletzt im November 2024 wiedergewählt wurde.

Neben Féraud werden ein ehemaliger Gemeinderat, der für öffentliche Sicherheit zuständig war, ein früherer Brandschutz-Verantwortlicher und dessen Stellvertreter sowie ein Mitglied des aktuellen Teams für öffentliche Sicherheit ermittelt. Ihnen werden, ebenso wie den bereits zuvor Beschuldigten, fahrlässige Brandstiftung, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Die französischen Eigentümer der Bar Le Constellation, der aktuelle Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde und sein Vorgänger gehören ebenfalls zu den neun Beschuldigten.

Der Brand brach in der Neujahrsnacht in der Bar Le Constellation im Zentrum des Schweizer Skiorts aus und forderte 41 Todesopfer. 115 weitere Personen wurden verletzt, viele davon mit schwersten Verbrennungen, die teilweise noch immer im Krankenhaus behandelt werden. Ermittler gehen davon aus, dass Feuerwerksfontänen, die an Flaschen befestigt und zu nahe an die mit Schaum verkleidete Decke gehalten wurden, die Katastrophe auslösten.

Die Staatsanwaltschaft ist damit beauftragt, die genauen Umstände des Brandes aufzuklären und zu prüfen, ob Sicherheitsvorschriften von den Bareigentümern und den Gemeindeverantwortlichen eingehalten wurden. Die Gemeinde hat eingeräumt, dass seit 2019 keine Brandschutzkontrollen in der Bar durchgeführt wurden, obwohl diese jährlich vorgeschrieben sind. Die Beschuldigten sollen im April vernommen werden, wobei für Nicolas Féraud der 13. April als Vernehmungstermin festgelegt wurde.

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BKA-Chef Münch dringt auf digitale Souveränität bei Ermittlungs-IT

14.03.2026


Zum 75. Jahrestag des Bundeskriminalamts (BKA) stellt Präsident Holger Münch die IT-Strategie der Behörde unter das Leitmotiv der digitalen Souveränität. Das Amt wolle vorhandene Daten für Ermittlungen deutlich besser nutzbar machen, ohne sich dabei in die Abhängigkeit einzelner ausländischer IT-Anbieter zu begeben, sagte Münch der Deutschen Presse-Agentur. In einer Zeit, in der Abhängigkeiten gezielt ausgenutzt werden könnten, müsse genauer geprüft werden, welche Produkte man einkauft und welche Fähigkeiten im eigenen Haus aufgebaut werden, so der BKA-Chef.

Im Zentrum steht für Münch nicht nur die Hoheit über die eigenen Daten, sondern auch die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit von Herstellern. Als Risiko nennt er etwa drastische Erhöhungen von Lizenzgebühren. IT-Fachleute verweisen darüber hinaus auf die wachsende Sorge, politischer Druck könne sich eines Tages in Form gesperrter Zugänge zu Daten oder sogar einer Fernabschaltung von Software durch US-Anbieter äußern. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage, wie Ermittlungsbehörden ihre technischen Grundlagen gestalten, an strategischer Bedeutung.

Ein prominentes Beispiel für die Debatte ist der US-Anbieter Palantir. Dessen Analyseplattform "Gotham" wird bereits in mehreren Bundesländern eingesetzt, darunter Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Der Hersteller betont, die Datenhoheit verbleibe vollständig bei den jeweiligen Polizeibehörden. Auf Bundesebene signalisiert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) jedoch nach Darstellung Münchs derzeit kaum Bereitschaft, diese Software für die Bundessicherheitsbehörden zu nutzen. Damit rückt ein eigenständiger Ansatz in den Fokus, der nicht auf eine einzige Komplettlösung setzt.

Münch beschreibt als Zielbild eine IT-Landschaft, die aus verschiedenen Modulen unterschiedlicher Entwickler besteht. Kernstück soll eine Datenintegrationsschicht sein, die das BKA am Markt einkauft. Auf dieser Ebene sollen dann unterschiedliche Analysewerkzeuge laufen – teils bereits vorhandene Systeme, teils Eigenentwicklungen und ergänzend zugekaufte Tools. Erst eine solche Architektur ermögliche es, bislang getrennt vorliegende Informationen aus verschiedenen „Töpfen“ gemeinsam auszuwerten und für operative Ermittlungen nutzbar zu machen. Für die Strafverfolger geht es damit um mehr als reine Effizienzgewinne: Die technische Infrastruktur wird zum zentralen Baustein, um Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Behörde langfristig zu sichern.