
Die Alzchem Group AG setzt ihr laufendes Aktienrückkaufprogramm rund um die diesjährige Hauptversammlung vorübergehend aus, während die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) ihren Rückkauf eigener Aktien planmäßig fortführt. Damit zeigen zwei SDAX-notierte Gesellschaften unterschiedliche Taktungen im Management ihrer Kapitalmarktprogramme – beide gestützt auf den regulatorischen Rahmen der EU-Marktmissbrauchsverordnung.
Alzchem unterbricht das mit Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Dezember 2025 angekündigte Rückkaufprogramm in der Zeit vom 30. April bis einschließlich 8. Mai 2026. Grund ist die ordentliche Hauptversammlung am 5. Mai 2026. Das Unternehmen mit Sitz in Trostberg will mit der Pause sicherstellen, dass eine von der Hauptversammlung 2026 möglicherweise beschlossene Dividendenzahlung zuverlässig abgewickelt werden kann. Die zeitweilige Unterbrechung erfolgt im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052, die unter anderem Safe-Harbour-Regeln für Aktienrückkäufe definieren.
Die Deutsche Beteiligungs AG verfolgt derweil eine andere Phase ihres Programms. Das Frankfurter Private-Equity-Haus hat im Zeitraum vom 6. bis einschließlich 10. April 2026 insgesamt 20.000 eigene Aktien über die Börse erworben. Grundlage ist ein laufendes Aktienrückkaufprogramm, das am 26. Februar 2025 bekannt gemacht und mit Mitteilung vom 2. März 2026 bis spätestens 31. Juli 2026 verlängert wurde. Seit dem Start des Programms am 3. März 2025 hat die Gesellschaft damit insgesamt 693.800 Aktien zurückgekauft. Die Transaktionen werden ausschließlich über ein von der DBAG beauftragtes Kreditinstitut abgewickelt; detaillierte Angaben veröffentlicht die Gesellschaft auf ihrer Investor-Relations-Seite.
Beide Maßnahmen verdeutlichen, wie Emittenten ihre Spielräume innerhalb der europäischen Regulierung nutzen, um Aktienrückkäufe mit anderen Kapitalmarktentscheidungen zu verzahnen. Während Alzchem den Fokus kurzfristig auf eine reibungslose Dividendenabwicklung rund um die Hauptversammlung legt, setzt die Deutsche Beteiligungs AG ihre Rückkäufe im Rahmen des bis Ende Juli 2026 laufenden Programms fort und erhöht damit kontinuierlich den Bestand eigener Aktien.

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.