Bundesrat als föderales Korrektiv: Tiroler Landeshauptmann warnt vor Abschaffung

13.03.2026


Die Debatte um die Zukunft des österreichischen Bundesrats hat sich diese Woche deutlich zugespitzt. Auslöser war ein Vorstoß der NEOS, die Länderkammer des Parlaments nach einer Klubklausur gänzlich abschaffen zu wollen. In der Bundesratssitzung am Donnerstag prallten die Positionen offen aufeinander, begleitet von Zwischenrufen und scharfer Kritik an der kleinsten der drei Regierungsparteien. Bundesratspräsident Markus Stotter bezeichnete die Forderung als „höchst problematisch“ und stellte klar, dass sich die Bundesräte nicht selbst abschaffen lassen wollen.

Besonders deutlich wurde der Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle, der aktuell sowohl den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz als auch – über Tirol – eine zentrale Rolle im Bundesrat innehat. Er warf den NEOS „reinen Populismus“ vor und argumentierte, ohne Bundesrat fehle ein föderales Korrektiv im Gesetzgebungsprozess. Wer die Länderkammer beseitigen und damit die Bundesländer schwächen wolle, beschädige Parlamentarismus und eine werteorientierte Demokratie, sagte Mattle. Die Struktur von Bund, Ländern und Gemeinden genieße in der Bevölkerung eine klare Mehrheit, betonte er.

Stotter unterstrich in der Debatte die verfassungsrechtliche Funktion des Bundesrats. Die Kammer sei das einzige Organ auf Bundesebene, das die Interessen der Länder unmittelbar in den Gesetzgebungsprozess einbringe. Darüber hinaus verwies er auf die Rolle des Gremiums bei der Wahrung regionaler Interessen und auf das umfassende Kontrollrecht gegenüber der Bundesregierung. Wer den Bundesrat als „wesentlichen Bestandteil des demokratischen Systems“ in Frage stelle, schwäche nicht nur den Föderalismus, sondern die institutionelle Balance der gesamten Republik, so der Bundesratspräsident.

In einer Erklärung unter dem Titel „Bergauf für Österreich“ umriss Mattle zugleich die Schwerpunkte der Landeshauptleutekonferenz unter Tiroler Vorsitz. Neben der Verteidigung der föderalen Strukturen nannte er Wettbewerbsfähigkeit sowie das Ehrenamt als zentrale Themen. Während die NEOS ihren Vorstoß als Modernisierungsschritt verstanden wissen wollen, dominierte in der Sitzung das Bild einer Länderkammer, die ihre eigene Relevanz betont und vor einem Systemumbau ohne klares Alternativmodell warnt. Ob aus der medial angestoßenen Debatte konkrete Reformvorschläge erwachsen, bleibt vorerst offen – die politische Frontstellung ist jedoch klar gezogen.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.