
Der Berliner Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus kommt bei der Aufklärung kaum voran. Ex-Kultursenator Joe Chialo (CDU), zentrale Figur in der Affäre um einen zusätzlichen Fördertopf in Höhe von 3,4 Millionen Euro, verweigerte im Abgeordnetenhaus wiederholt die Auskunft. Trotz zahlreicher Nachfragen aus allen Fraktionen blieb der frühere Senator bei der Linie, sich auf sein Aussageverweigerungsrecht zu berufen, wie er es bereits zu Beginn der Sitzung angekündigt hatte.
Die Vorsitzende des Ausschusses, Manuela Schmidt (Linke), pochte auf das „berechtigte parlamentarische Interesse an Aufklärung“ und stellte detaillierte Fragen zu internen Bedenken in der Kulturverwaltung gegen einzelne Projekte. Chialo, begleitet von zwei Anwälten, verwies jedoch in nahezu identischer Formulierung immer wieder auf die Empfehlung seines Rechtsbeistands, keine inhaltlichen Angaben zu machen. Dieses Muster setzte sich durch die gesamte Sitzung fort und betraf auch Fragen anderer Ausschussmitglieder.
Zu den zentralen Streitpunkten zählt der Vorwurf von Grünen und Linken, die Vergabe der Mittel sei nach unklaren Kriterien und unter unzulässigem Druck aus der CDU-Fraktion erfolgt. Im Fokus stehen insbesondere der CDU-Fraktionschef Dirk Stettner und der haushaltspolitische Sprecher Christian Goiny, die die Kulturverwaltung – zunächst unter Chialo, später unter seiner parteilosen Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson – auf bestimmte, von ihnen favorisierte Empfänger hingewiesen haben sollen. Der Landesrechnungshof bewertete die Förderung in einem Prüfbericht als „evident rechtswidrig“, was den politischen Druck zusätzlich erhöht.
Die Spannungen im Ausschuss traten auch in Randbemerkungen offen zutage. Als der Grünen-Abgeordnete Daniel Wesener Chialo augenzwinkernd fragte, ob er das Wetter schön finde, beantragten dessen Anwälte eine Sitzungsunterbrechung. Im Anschluss forderte Chialo, solche Fragen als nicht sachdienlich zurückzuweisen – die Vorsitzende folgte dem und mahnte eine Beschränkung auf den Untersuchungsgegenstand an. Parallel denkt der Ausschuss nun über Konsequenzen nach, um die Blockade zu durchbrechen; zugleich sollen Stettner und Goiny erneut geladen werden. Der Ausschuss war im Dezember 2025 auf Antrag von Grünen und Linken eingesetzt worden, Chialo selbst war bereits im Mai desselben Jahres zurückgetreten und hatte dies mit Kürzungen im Kulturhaushalt begründet, nicht mit der Fördermittelpraxis.

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.