
Bei der Basler AG steht ein Wechsel im Kontrollgremium an. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Horst W. Garbrecht hat dem Unternehmen mitgeteilt, sein Mandat zum Ablauf der Hauptversammlung am 1. Juni 2026 niederzulegen. Garbrecht gehört dem Aufsichtsrat seit mehr als zehn Jahren an und beendet seine Tätigkeit damit nach einer langjährigen Amtszeit. Das teilte die Gesellschaft in Ahrensburg am 30. März 2026 mit.
Die Basler AG unterliegt der paritätisch gemischten Aufsichtsratsstruktur nach den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Drittelbeteiligungsgesetzes. Das Gremium besteht aus vier von den Anteilseignern gewählten Mitgliedern und zwei von den Arbeitnehmern gewählten Vertretern. Mit dem angekündigten Ausscheiden Garbrechts wird ein Sitz auf der Anteilseignerseite frei, der im Rahmen der kommenden Hauptversammlung neu zu besetzen ist.
Die Norbert Basler Holding GmbH, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Basler AG hält, hat von ihrem Vorschlagsrecht nach § 100 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Aktiengesetz Gebrauch gemacht und dem Aufsichtsrat schriftlich empfohlen, Dietmar Ley als neues Mitglied in das Gremium zu wählen. Der Aufsichtsrat schloss sich diesem Vorschlag des Mehrheitsaktionärs an und kündigte an, der Hauptversammlung auf Basis der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der eigenen Zielvorgaben für seine Zusammensetzung einen entsprechenden Wahlvorschlag zu unterbreiten.
Aufsichtsratschef Norbert Basler dankte Garbrecht im Namen des gesamten Aufsichtsrats und des Vorstands für dessen langjährige Tätigkeit, seine Beiträge im Kontrollgremium und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mit der anstehenden Neuwahl stellt das Unternehmen die Weichen für die künftige Besetzung seines Aufsichtsrats und bindet zugleich den maßgeblichen Anteilseigner eng in den Prozess ein.

Die Bundesnetzagentur verschärft den Kurs beim Ausbau intelligenter Stromzähler und hat 77 Verfahren gegen Stromnetzbetreiber eingeleitet, die die gesetzlich vorgeschriebene Quote nicht erreicht haben. Nach Angaben der Behörde in Bonn geht es um die 20-Prozentvorgabe für den Einbau sogenannter Smart Meter, die für den laufenden Rollout festgelegt wurde. Die betroffenen Unternehmen haben nun Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, bevor Zwangsgelder verhängt werden.
Behördenpräsident Klaus Müller betont die zentrale Rolle der digitalen Messtechnik für die Modernisierung des Stromsystems. Viele Unternehmen erfüllten die gesetzlichen Ausbauziele bislang nicht, heißt es. In einem ersten Schritt richtet sich der Fokus der Aufsicht insbesondere auf jene Netzbetreiber, die mit dem Rollout noch gar nicht begonnen haben. Mit den eingeleiteten Verfahren will die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Ausbauziele über finanzielle Sanktionen durchsetzen.
Smart Meter erfassen den Stromverbrauch in kurzen Intervallen und übermitteln die Messdaten automatisiert an Netzbetreiber und Energielieferanten. Das soll Haushalten helfen, ihren Verbrauch besser zu verstehen und zeitlich zu verschieben, etwa in Stunden mit günstigeren Tarifen. Für Netzbetreiber liefern die Daten die Grundlage, Netze effizienter zu steuern und Engpässe zu vermeiden. Die Technologie gilt als ein Baustein der Digitalisierung des Stromsystems und als wichtiges Instrument für die Umsetzung der Energiewende.
Die angekündigten Zwangsgelder sollen sich nach Angaben der Behörde an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen orientieren und verhältnismäßig ausfallen. Vor allem kleinere und mittelgroße Netzbetreiber tun sich demnach schwer, die geforderte Quote zu erreichen. Mit den Verfahren erhöht die Bundesnetzagentur den Druck, den Rollout intelligenter Stromzähler zu beschleunigen und die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.