
Bachem hat für das Geschäftsjahr 2025 robuste Zahlen vorgelegt und die durchschnittlichen Analystenschätzungen beim Umsatz wie beim Ergebnis übertroffen. Der Pharmazulieferer setzte 695,1 Millionen Franken um, ein Plus von 14,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr; in Lokalwährungen lag das Wachstum sogar bei 19,2 Prozent. Im ersten Halbjahr war das Unternehmen in Lokalwährungen noch um 34 Prozent gewachsen. Unter dem Strich erzielte Bachem einen Reingewinn von 148,8 Millionen Franken und damit knapp 24 Prozent mehr als 2024. Damit lag das Unternehmen rund 30 Millionen Franken über der Konsensschätzung.
Auch auf operativer Ebene legte Bachem zu. Der EBITDA stieg um 21,8 Prozent auf 214,7 Millionen Franken, die Marge verbesserte sich um 1,8 Prozentpunkte auf 30,9 Prozent. Darin enthalten ist allerdings ein positiver Sondereffekt von 16,1 Millionen Franken aus der Standortentwicklung im Sisslerfeld sowie dem Verkauf eines Gebäudes in den USA. Bereinigt lag die EBITDA-Marge bei 28,6 Prozent und damit ungefähr auf Höhe der Markterwartungen. Aktionäre sollen an der Entwicklung teilhaben: Die Divende soll von 0,85 auf 0,90 Franken je Aktie erhöht werden.
Für Gesprächsstoff sorgt der Ausblick. Unter der neuen CEO Anne-Kathrin Stoller rückt Bachem von der bisher kommunizierten Marke eines Umsatzes von mindestens 1 Milliarde Franken ab, die 2026 erreicht werden sollte. Im aktuellen Communiqué wird dieses Mittelfristziel nicht mehr explizit erwähnt. Stattdessen stellt das Unternehmen für das laufende Jahr ein Umsatzwachstum von 35 bis 45 Prozent in Aussicht, was einer Spanne von 938 Millionen bis 1,008 Milliarden Franken entspricht. Schafft Bachem den oberen Rand, wäre die bisherige Zielmarke zwar erreicht – die weniger pointierte Formulierung dürfte aber einige Investoren veranlassen, ihre Erwartungen zu justieren.
Operativ richtet Bachem die Organisation auf weiteres Wachstum aus. 2025 investierte der Konzern 332,6 Millionen Franken über alle Standorte hinweg; im laufenden Jahr sollen die Investitionen auf über 400 Millionen Franken steigen. Hintergrund sind unter anderem mehrere Grossaufträge von Herstellern der stark nachgefragten Medikamenten zur Gewichtsreduktion. Gleichzeitig treibt Bachem den Ausbau neuer Kapazitäten voran: Die erste Bauetappe des Gebäudes K wurde Ende 2025 von der Aufsichtsbehörde Swissmedic inspiziert und freigegeben. Das Unternehmen, das Peptid-basierte Wirkstoffe für Indikationen wie Krebs, Diabetes und Fettleibigkeit liefert und parallel ein Standbein im Bereich Oligonukleotide aufbaut, setzt damit klar auf steigende Nachfrage – auch wenn es bei der kommunikativen Zuspitzung seiner Umsatzziele zurückhaltender geworden ist.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.